Allgemeine Behandlungsbedingungen
sensocare GmbH – DOC.ALIAS
I. Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Behandlungsbedingungen gelten für alle Behandlungsverträge zwischen der sensocare GmbH (DOC.ALIAS) und ihren Patientinnen und Patienten.
(2) Die medizinischen Leistungen werden ausschließlich durch approbierte Ärztinnen und Ärzte erbracht.
(3) Diese Behandlungsbedingungen werden der Patientin bzw. dem Patienten vor Vertragsschluss bzw. vor Beginn der Behandlung zugänglich gemacht und gelten mit Terminvereinbarung bzw. spätestens mit Inanspruchnahme der Behandlung als vereinbart, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(4) Diese Behandlungsbedingungen betreffen ausschließlich medizinische Leistungen der Praxis. Für den Erwerb von Gutscheinen gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen.
II. Behandlungsvertrag
(1) Die Behandlung erfolgt auf Grundlage eines individuellen Behandlungsvertrages gemäß §§ 630a ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
(2) Vor jeder Behandlung erfolgt ein ärztliches Aufklärungsgespräch. Dabei werden insbesondere medizinische Möglichkeiten, Risiken, Nebenwirkungen sowie gegebenenfalls bestehende Behandlungsalternativen erläutert.
(3) Die Entscheidung für eine Behandlung erfolgt freiwillig durch die Patientin bzw. den Patienten.
(4) Ästhetische Behandlungen stellen medizinische Dienstleistungen dar. Ein bestimmter Behandlungserfolg sowie eine bestimmte Haltbarkeit der Behandlungsergebnisse können nicht garantiert werden. Die Haltbarkeit der Effekte ist interindividuell unterschiedlich und hängt insbesondere von körperlichen Voraussetzungen, Stoffwechsel und Lebensstil ab.
III. Terminvereinbarung
(1) Termine können telefonisch, online über das Terminbuchungssystem der Praxis, per E-Mail oder auf sonstigem von der Praxis angebotenen Kommunikationsweg vereinbart werden.
(2) Ein Behandlungstermin umfasst in der Regel sowohl Beratung als auch Durchführung der Behandlung, soweit medizinisch und organisatorisch möglich.
(3) Die Praxis arbeitet grundsätzlich mit festen Terminen. Spontane Behandlungen ohne vorherige Terminvereinbarung können nur nach Verfügbarkeit und nach ärztlicher Entscheidung erfolgen.
(4) Die Praxis behält sich vor, Termine aus organisatorischen, medizinischen oder personellen Gründen zu verschieben oder abzusagen. In diesem Fall wird die Patientin bzw. der Patient möglichst frühzeitig informiert.
(5) Bei neuen Patientinnen und Patienten kann die Praxis vor dem Termin eine gesonderte Terminbestätigung verlangen. Erfolgt diese Bestätigung nicht rechtzeitig, behält sich die Praxis vor, den Termin anderweitig zu vergeben.
IV. Terminabsagen und Nichterscheinen
(1) Vereinbarte Termine können bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.
(2) Bei kurzfristiger Absage, kurzfristiger Verschiebung oder Nichterscheinen kann ein Ausfallhonorar gemäß § 615 BGB berechnet werden, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte und der Praxis kein anderweitiger Ersatz möglich war.
(3) Die Praxis entscheidet im Einzelfall, ob und in welcher Höhe ein Ausfallhonorar geltend gemacht wird.
(4) Wird ein Termin wiederholt nicht rechtzeitig abgesagt, wiederholt kurzfristig verschoben oder ohne Mitteilung nicht wahrgenommen, behält sich die Praxis vor, künftig keine weiteren Termine anzubieten oder Termine nur noch eingeschränkt zu vergeben.
V. Verspätungen
(1) Patientinnen und Patienten werden gebeten, pünktlich zu ihrem Termin zu erscheinen.
(2) Bei einer Verspätung von mehr als 15 Minuten kann der Termin aus organisatorischen Gründen verschoben oder abgesagt werden, insbesondere wenn unmittelbar anschließende Patiententermine bestehen.
(3) Die Praxis bemüht sich, im Einzelfall dennoch eine Behandlung zu ermöglichen, sofern der Praxisablauf dies zulässt.
(4) Aus medizinischen, fachlichen oder organisatorischen Gründen kann die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt im Einzelfall über Reihenfolge, Durchführung, Verschiebung oder Absage eines Termins entscheiden. Ärztliche Entscheidungen haben Vorrang vor organisatorischen Planungen.
VI. Beratung
(1) Beratungen erfolgen individuell durch eine approbierte Ärztin oder einen approbierten Arzt.
(2) Für einen separaten Beratungstermin kann eine Beratungsgebühr erhoben werden.
(3) Wird innerhalb von vier Wochen nach dem Beratungstermin eine Behandlung durchgeführt, kann die Beratungsgebühr ganz oder teilweise auf die Behandlungskosten angerechnet werden.
(4) Nach Ablauf von vier Wochen ist eine Anrechnung der Beratungsgebühr grundsätzlich nicht mehr möglich.
VII. Behandlungsvoraussetzungen
(1) Patientinnen und Patienten sind verpflichtet, im Rahmen der Anamnese wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu ihrem Gesundheitszustand, zu bestehenden Erkrankungen, Allergien, Medikamenteneinnahmen sowie zu vorherigen Behandlungen zu machen.
(2) Die Praxis kann eine Behandlung ablehnen, unterbrechen oder verschieben, wenn medizinische Gründe, Sicherheitsaspekte oder unzureichende Angaben gegen die Durchführung sprechen.
(3) Aus medizinischer Vorsicht werden ästhetische Behandlungen grundsätzlich nicht während Schwangerschaft oder Stillzeit durchgeführt.
VIII. Minderjährige
(1) Ästhetische Behandlungen erfolgen grundsätzlich nur bei volljährigen Patientinnen und Patienten.
(2) In besonders begründeten Ausnahmefällen kann nach individueller ärztlicher Prüfung eine Behandlung Minderjähriger erfolgen, sofern sämtliche erforderlichen Einwilligungen der Sorgeberechtigten vorliegen und die Behandlung medizinisch sowie ethisch vertretbar ist.
(3) Auch bei Vorliegen entsprechender Einwilligungen besteht kein Anspruch auf Durchführung der Behandlung. Die endgültige Entscheidung obliegt der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt.
IX. Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung erfolgt gemäß der jeweils individuell vereinbarten Behandlung.
(2) Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist die Vergütung unmittelbar nach der Behandlung fällig.
(3) Bei Behandlungen, die aus mehreren Sitzungen bestehen oder als Behandlungspaket bzw. Therapieserie angeboten werden, ist der Gesamtbetrag grundsätzlich vor Durchführung der ersten Behandlung vollständig zu entrichten.
(4) Die Praxis akzeptiert folgende Zahlungsmittel: Barzahlung, EC-Karte, Kreditkarte (Visa oder Mastercard) sowie PayPal.
(5) Eine standardisierte Ratenzahlung oder Finanzierung wird derzeit nicht angeboten.
(6) Maßgeblich für die Vergütung ist ausschließlich die vor der Behandlung individuell vereinbarte Leistung und Vergütung. Frühere Preisangaben, insbesondere auf Internetseiten, in sozialen Medien oder in sonstigen Veröffentlichungen, verlieren mit ihrer Aktualisierung ihre Gültigkeit. Auch aus der Kenntnis oder Vorlage früherer Preisangaben kann kein Anspruch auf Anwendung dieser Preise abgeleitet werden.
X. Behandlungspakete und Therapieserien
(1) Einige Behandlungen werden als Therapieserien oder Behandlungspakete angeboten, die mehrere Behandlungssitzungen umfassen.
(2) Behandlungspakete und Therapieserien sind personenbezogen und nicht übertragbar.
(3) Bei nicht in Anspruch genommenen Behandlungssitzungen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Rechte und medizinisch begründeter Ausnahmefälle.
(4) Kann eine Behandlung aus medizinischen Gründen nicht fortgeführt werden, entscheidet die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt im Einzelfall über das weitere Vorgehen.
(5) Behandlungspakete und Therapieserien sollen innerhalb eines angemessenen Zeitraums durchgeführt werden. Die Praxis ist berechtigt, hierfür eine maximale Gültigkeitsdauer festzulegen.
XI. Behandlungsergebnisse
(1) Ästhetische Behandlungen sind medizinische Dienstleistungen.
(2) Das Ergebnis einer Behandlung hängt unter anderem von individuellen anatomischen Voraussetzungen, dem Stoffwechsel, dem Lebensstil, der Regenerationsfähigkeit des Gewebes sowie der Nachsorge ab.
(3) Ein bestimmtes Behandlungsergebnis oder eine bestimmte Haltbarkeit kann daher nicht garantiert werden.
XII. Verlaufskontrollen, Nachbehandlungen und Nachsorge
(1) Je nach Art der Behandlung kann eine Verlaufskontrolle medizinisch sinnvoll sein. Die Praxis entscheidet im Einzelfall, ob und wann eine Verlaufskontrolle empfohlen wird.
(2) Bei Behandlungen zur Faltenreduktion mit Botulinumtoxin gehört eine Verlaufskontrolle grundsätzlich zur Behandlung dazu.
(3) Diese kostenfreie Verlaufskontrolle kann ausschließlich innerhalb eines Zeitraums von bis zu vier Wochen nach dem Behandlungstag erfolgen.
(4) Maßgeblich ist der Tag der ursprünglichen Behandlung. Erfolgt die Behandlung beispielsweise am 12. März, kann eine kostenfreie Verlaufskontrolle grundsätzlich bis einschließlich 12. April erfolgen.
(5) Fällt der letzte mögliche Tag der Verlaufskontrolle auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag, gilt der nächstfolgende Werktag als letzter möglicher Termin.
(6) Ein Anspruch auf einen bestimmten Termin innerhalb dieses Zeitraums besteht nicht. Die Terminvergabe erfolgt nach Verfügbarkeit der Praxis.
(7) Erfolgt eine Wiedervorstellung nach Ablauf dieses Zeitraums, handelt es sich in der Regel um eine neue ärztliche Leistung, die gesondert berechnet wird.
(8) Bei allen anderen Behandlungen gehören Verlaufskontrollen grundsätzlich nicht automatisch zum Leistungsumfang. Eine Wiedervorstellung kann im Einzelfall medizinisch sinnvoll sein und wird als eigenständige ärztliche Leistung vereinbart und entsprechend berechnet.
(9) Unabhängig davon werden Patientinnen und Patienten gebeten, sich bei ungewöhnlichen Beschwerden, starken Schwellungen oder anderen unerwarteten Reaktionen unverzüglich mit der Praxis in Verbindung zu setzen.
(10) Ein Anspruch auf eine kostenfreie Nachbehandlung oder Korrektur besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
XIII. Foto-Dokumentation
(1) Zur medizinischen Dokumentation des Behandlungsverlaufs können fotografische Aufnahmen des Behandlungsbereichs angefertigt werden.
(2) Diese Aufnahmen dienen ausschließlich der medizinischen Dokumentation, Behandlungsplanung und Verlaufskontrolle.
(3) Eine Verwendung der Aufnahmen zu anderen Zwecken, insbesondere zu Veröffentlichungs-, Werbe- oder Marketingzwecken, erfolgt ausschließlich mit gesonderter ausdrücklicher Einwilligung der Patientin bzw. des Patienten.
(4) Die Anfertigung von Fotografien kann aus medizinischen und dokumentationsrechtlichen Gründen erforderlich sein, soweit dies für eine ordnungsgemäße Behandlungsdokumentation notwendig ist.
(5) Verweigert die Patientin bzw. der Patient die Anfertigung notwendiger fotografischer Dokumentationen, kann die Praxis die Durchführung der Behandlung ablehnen.
XIV. Verhalten in der Praxis
(1) Patientinnen und Patienten werden gebeten, die hygienischen, organisatorischen und sicherheitsbezogenen Vorgaben der Praxis zu beachten.
(2) Das Mitbringen von Haustieren ist aus hygienischen Gründen grundsätzlich nicht gestattet. Eine Ausnahme besteht für Assistenz- oder Therapiehunde.
(3) Patientinnen und Patienten werden gebeten, nach Möglichkeit ohne Begleitperson zu erscheinen. Aus organisatorischen Gründen ist in der Regel maximal eine Begleitperson zulässig. Der Zutritt zu Behandlungsräumen kann für Begleitpersonen aus medizinischen, hygienischen oder organisatorischen Gründen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
(4) Die Praxis behält sich vor, Patientinnen und Patienten bei respektlosem, unangemessenem, störendem oder aggressivem Verhalten des Hauses zu verweisen, Behandlungen abzulehnen oder künftig keine weiteren Termine anzubieten.
(5) Das Mitbringen und der Verzehr von Speisen in den Praxisräumen ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet. In medizinisch begründeten Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden.
XV. Datenschutz und Schweigepflicht
(1) Die Praxis unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht.
(2) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.
(3) Soweit zur Terminorganisation, Kommunikation und Praxisverwaltung digitale Systeme eingesetzt werden, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
(4) Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten sind der Datenschutzerklärung der Praxis zu entnehmen.
XVI. Ablehnung von Behandlungen
(1) Die Praxis behält sich vor, Behandlungen abzulehnen, wenn medizinische, ethische, fachliche oder organisatorische Gründe gegen die Durchführung sprechen.
(2) Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Behandlung aus ärztlicher Sicht nicht indiziert ist, keine realistischen Behandlungsergebnisse zu erwarten sind, die Sicherheit der Patientin bzw. des Patienten nicht gewährleistet werden kann oder das für die Behandlung erforderliche Vertrauensverhältnis nicht besteht.
XVII. Medizinische Indikation und ärztliche Letztentscheidung
(1) Medizinische und ästhetische Behandlungen werden ausschließlich auf Grundlage einer individuellen ärztlichen Beurteilung durchgeführt.
(2) Auch wenn eine Patientin oder ein Patient eine bestimmte Behandlung ausdrücklich wünscht, entscheidet die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt im Einzelfall, ob die Behandlung medizinisch, fachlich und ethisch vertretbar ist.
(3) Die Praxis behält sich vor, eine Behandlung abzulehnen oder zu verschieben, wenn keine medizinisch oder ästhetisch sinnvolle Indikation besteht, ein unangemessenes oder unrealistisches Behandlungsergebnis zu erwarten wäre, medizinische Risiken bestehen oder berufsrechtliche oder ethische Gründe gegen die Durchführung sprechen.
(4) Ein Anspruch auf Durchführung einer bestimmten Behandlung besteht nicht.
(5) Die ärztliche Entscheidung dient dem Schutz der Gesundheit der Patientin bzw. des Patienten sowie der Einhaltung der ärztlichen Berufsordnung.
XVIII. Individuelle Ergebnisse und Darstellungen in Medien
(1) Ergebnisse ästhetischer Behandlungen sind stets individuell und können von Person zu Person unterschiedlich ausfallen.
(2) Fotografien, Darstellungen oder Beispiele von Behandlungsergebnissen – insbesondere in sozialen Medien, auf Internetseiten oder in Informationsmaterialien – dienen ausschließlich der Veranschaulichung möglicher Ergebnisse und erfolgen ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Heilmittelwerbegesetzes.
(3) Solche Darstellungen stellen keine Garantie für ein identisches oder vergleichbares Behandlungsergebnis dar.
(4) Die tatsächlichen Ergebnisse hängen unter anderem von individuellen anatomischen Voraussetzungen, dem Hautzustand, dem Stoffwechsel, der Regenerationsfähigkeit des Gewebes sowie vom individuellen Heilungsverlauf ab.
(5) Ein Anspruch auf ein bestimmtes Ergebnis, das sich an Bildern, Beispielen oder Behandlungen anderer Personen orientiert, besteht nicht.
XIX. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Behandlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Letzte Aktualisierung: März 2026
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Behandlungsbedingungen gelten für alle Behandlungsverträge zwischen der sensocare GmbH (DOC.ALIAS) und ihren Patientinnen und Patienten.
(2) Die medizinischen Leistungen werden ausschließlich durch approbierte Ärztinnen und Ärzte erbracht.
(3) Diese Behandlungsbedingungen werden der Patientin bzw. dem Patienten vor Vertragsschluss bzw. vor Beginn der Behandlung zugänglich gemacht und gelten mit Terminvereinbarung bzw. spätestens mit Inanspruchnahme der Behandlung als vereinbart, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(4) Diese Behandlungsbedingungen betreffen ausschließlich medizinische Leistungen der Praxis. Für den Erwerb von Gutscheinen gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen.
II. Behandlungsvertrag
(1) Die Behandlung erfolgt auf Grundlage eines individuellen Behandlungsvertrages gemäß §§ 630a ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
(2) Vor jeder Behandlung erfolgt ein ärztliches Aufklärungsgespräch. Dabei werden insbesondere medizinische Möglichkeiten, Risiken, Nebenwirkungen sowie gegebenenfalls bestehende Behandlungsalternativen erläutert.
(3) Die Entscheidung für eine Behandlung erfolgt freiwillig durch die Patientin bzw. den Patienten.
(4) Ästhetische Behandlungen stellen medizinische Dienstleistungen dar. Ein bestimmter Behandlungserfolg sowie eine bestimmte Haltbarkeit der Behandlungsergebnisse können nicht garantiert werden. Die Haltbarkeit der Effekte ist interindividuell unterschiedlich und hängt insbesondere von körperlichen Voraussetzungen, Stoffwechsel und Lebensstil ab.
III. Terminvereinbarung
(1) Termine können telefonisch, online über das Terminbuchungssystem der Praxis, per E-Mail oder auf sonstigem von der Praxis angebotenen Kommunikationsweg vereinbart werden.
(2) Ein Behandlungstermin umfasst in der Regel sowohl Beratung als auch Durchführung der Behandlung, soweit medizinisch und organisatorisch möglich.
(3) Die Praxis arbeitet grundsätzlich mit festen Terminen. Spontane Behandlungen ohne vorherige Terminvereinbarung können nur nach Verfügbarkeit und nach ärztlicher Entscheidung erfolgen.
(4) Die Praxis behält sich vor, Termine aus organisatorischen, medizinischen oder personellen Gründen zu verschieben oder abzusagen. In diesem Fall wird die Patientin bzw. der Patient möglichst frühzeitig informiert.
(5) Bei neuen Patientinnen und Patienten kann die Praxis vor dem Termin eine gesonderte Terminbestätigung verlangen. Erfolgt diese Bestätigung nicht rechtzeitig, behält sich die Praxis vor, den Termin anderweitig zu vergeben.
IV. Terminabsagen und Nichterscheinen
(1) Vereinbarte Termine können bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.
(2) Bei kurzfristiger Absage, kurzfristiger Verschiebung oder Nichterscheinen kann ein Ausfallhonorar gemäß § 615 BGB berechnet werden, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte und der Praxis kein anderweitiger Ersatz möglich war.
(3) Die Praxis entscheidet im Einzelfall, ob und in welcher Höhe ein Ausfallhonorar geltend gemacht wird.
(4) Wird ein Termin wiederholt nicht rechtzeitig abgesagt, wiederholt kurzfristig verschoben oder ohne Mitteilung nicht wahrgenommen, behält sich die Praxis vor, künftig keine weiteren Termine anzubieten oder Termine nur noch eingeschränkt zu vergeben.
V. Verspätungen
(1) Patientinnen und Patienten werden gebeten, pünktlich zu ihrem Termin zu erscheinen.
(2) Bei einer Verspätung von mehr als 15 Minuten kann der Termin aus organisatorischen Gründen verschoben oder abgesagt werden, insbesondere wenn unmittelbar anschließende Patiententermine bestehen.
(3) Die Praxis bemüht sich, im Einzelfall dennoch eine Behandlung zu ermöglichen, sofern der Praxisablauf dies zulässt.
(4) Aus medizinischen, fachlichen oder organisatorischen Gründen kann die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt im Einzelfall über Reihenfolge, Durchführung, Verschiebung oder Absage eines Termins entscheiden. Ärztliche Entscheidungen haben Vorrang vor organisatorischen Planungen.
VI. Beratung
(1) Beratungen erfolgen individuell durch eine approbierte Ärztin oder einen approbierten Arzt.
(2) Für einen separaten Beratungstermin kann eine Beratungsgebühr erhoben werden.
(3) Wird innerhalb von vier Wochen nach dem Beratungstermin eine Behandlung durchgeführt, kann die Beratungsgebühr ganz oder teilweise auf die Behandlungskosten angerechnet werden.
(4) Nach Ablauf von vier Wochen ist eine Anrechnung der Beratungsgebühr grundsätzlich nicht mehr möglich.
VII. Behandlungsvoraussetzungen
(1) Patientinnen und Patienten sind verpflichtet, im Rahmen der Anamnese wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu ihrem Gesundheitszustand, zu bestehenden Erkrankungen, Allergien, Medikamenteneinnahmen sowie zu vorherigen Behandlungen zu machen.
(2) Die Praxis kann eine Behandlung ablehnen, unterbrechen oder verschieben, wenn medizinische Gründe, Sicherheitsaspekte oder unzureichende Angaben gegen die Durchführung sprechen.
(3) Aus medizinischer Vorsicht werden ästhetische Behandlungen grundsätzlich nicht während Schwangerschaft oder Stillzeit durchgeführt.
VIII. Minderjährige
(1) Ästhetische Behandlungen erfolgen grundsätzlich nur bei volljährigen Patientinnen und Patienten.
(2) In besonders begründeten Ausnahmefällen kann nach individueller ärztlicher Prüfung eine Behandlung Minderjähriger erfolgen, sofern sämtliche erforderlichen Einwilligungen der Sorgeberechtigten vorliegen und die Behandlung medizinisch sowie ethisch vertretbar ist.
(3) Auch bei Vorliegen entsprechender Einwilligungen besteht kein Anspruch auf Durchführung der Behandlung. Die endgültige Entscheidung obliegt der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt.
IX. Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung erfolgt gemäß der jeweils individuell vereinbarten Behandlung.
(2) Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist die Vergütung unmittelbar nach der Behandlung fällig.
(3) Bei Behandlungen, die aus mehreren Sitzungen bestehen oder als Behandlungspaket bzw. Therapieserie angeboten werden, ist der Gesamtbetrag grundsätzlich vor Durchführung der ersten Behandlung vollständig zu entrichten.
(4) Die Praxis akzeptiert folgende Zahlungsmittel: Barzahlung, EC-Karte, Kreditkarte (Visa oder Mastercard) sowie PayPal.
(5) Eine standardisierte Ratenzahlung oder Finanzierung wird derzeit nicht angeboten.
(6) Maßgeblich für die Vergütung ist ausschließlich die vor der Behandlung individuell vereinbarte Leistung und Vergütung. Frühere Preisangaben, insbesondere auf Internetseiten, in sozialen Medien oder in sonstigen Veröffentlichungen, verlieren mit ihrer Aktualisierung ihre Gültigkeit. Auch aus der Kenntnis oder Vorlage früherer Preisangaben kann kein Anspruch auf Anwendung dieser Preise abgeleitet werden.
X. Behandlungspakete und Therapieserien
(1) Einige Behandlungen werden als Therapieserien oder Behandlungspakete angeboten, die mehrere Behandlungssitzungen umfassen.
(2) Behandlungspakete und Therapieserien sind personenbezogen und nicht übertragbar.
(3) Bei nicht in Anspruch genommenen Behandlungssitzungen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Rechte und medizinisch begründeter Ausnahmefälle.
(4) Kann eine Behandlung aus medizinischen Gründen nicht fortgeführt werden, entscheidet die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt im Einzelfall über das weitere Vorgehen.
(5) Behandlungspakete und Therapieserien sollen innerhalb eines angemessenen Zeitraums durchgeführt werden. Die Praxis ist berechtigt, hierfür eine maximale Gültigkeitsdauer festzulegen.
XI. Behandlungsergebnisse
(1) Ästhetische Behandlungen sind medizinische Dienstleistungen.
(2) Das Ergebnis einer Behandlung hängt unter anderem von individuellen anatomischen Voraussetzungen, dem Stoffwechsel, dem Lebensstil, der Regenerationsfähigkeit des Gewebes sowie der Nachsorge ab.
(3) Ein bestimmtes Behandlungsergebnis oder eine bestimmte Haltbarkeit kann daher nicht garantiert werden.
XII. Verlaufskontrollen, Nachbehandlungen und Nachsorge
(1) Je nach Art der Behandlung kann eine Verlaufskontrolle medizinisch sinnvoll sein. Die Praxis entscheidet im Einzelfall, ob und wann eine Verlaufskontrolle empfohlen wird.
(2) Bei Behandlungen zur Faltenreduktion mit Botulinumtoxin gehört eine Verlaufskontrolle grundsätzlich zur Behandlung dazu.
(3) Diese kostenfreie Verlaufskontrolle kann ausschließlich innerhalb eines Zeitraums von bis zu vier Wochen nach dem Behandlungstag erfolgen.
(4) Maßgeblich ist der Tag der ursprünglichen Behandlung. Erfolgt die Behandlung beispielsweise am 12. März, kann eine kostenfreie Verlaufskontrolle grundsätzlich bis einschließlich 12. April erfolgen.
(5) Fällt der letzte mögliche Tag der Verlaufskontrolle auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag, gilt der nächstfolgende Werktag als letzter möglicher Termin.
(6) Ein Anspruch auf einen bestimmten Termin innerhalb dieses Zeitraums besteht nicht. Die Terminvergabe erfolgt nach Verfügbarkeit der Praxis.
(7) Erfolgt eine Wiedervorstellung nach Ablauf dieses Zeitraums, handelt es sich in der Regel um eine neue ärztliche Leistung, die gesondert berechnet wird.
(8) Bei allen anderen Behandlungen gehören Verlaufskontrollen grundsätzlich nicht automatisch zum Leistungsumfang. Eine Wiedervorstellung kann im Einzelfall medizinisch sinnvoll sein und wird als eigenständige ärztliche Leistung vereinbart und entsprechend berechnet.
(9) Unabhängig davon werden Patientinnen und Patienten gebeten, sich bei ungewöhnlichen Beschwerden, starken Schwellungen oder anderen unerwarteten Reaktionen unverzüglich mit der Praxis in Verbindung zu setzen.
(10) Ein Anspruch auf eine kostenfreie Nachbehandlung oder Korrektur besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
XIII. Foto-Dokumentation
(1) Zur medizinischen Dokumentation des Behandlungsverlaufs können fotografische Aufnahmen des Behandlungsbereichs angefertigt werden.
(2) Diese Aufnahmen dienen ausschließlich der medizinischen Dokumentation, Behandlungsplanung und Verlaufskontrolle.
(3) Eine Verwendung der Aufnahmen zu anderen Zwecken, insbesondere zu Veröffentlichungs-, Werbe- oder Marketingzwecken, erfolgt ausschließlich mit gesonderter ausdrücklicher Einwilligung der Patientin bzw. des Patienten.
(4) Die Anfertigung von Fotografien kann aus medizinischen und dokumentationsrechtlichen Gründen erforderlich sein, soweit dies für eine ordnungsgemäße Behandlungsdokumentation notwendig ist.
(5) Verweigert die Patientin bzw. der Patient die Anfertigung notwendiger fotografischer Dokumentationen, kann die Praxis die Durchführung der Behandlung ablehnen.
XIV. Verhalten in der Praxis
(1) Patientinnen und Patienten werden gebeten, die hygienischen, organisatorischen und sicherheitsbezogenen Vorgaben der Praxis zu beachten.
(2) Das Mitbringen von Haustieren ist aus hygienischen Gründen grundsätzlich nicht gestattet. Eine Ausnahme besteht für Assistenz- oder Therapiehunde.
(3) Patientinnen und Patienten werden gebeten, nach Möglichkeit ohne Begleitperson zu erscheinen. Aus organisatorischen Gründen ist in der Regel maximal eine Begleitperson zulässig. Der Zutritt zu Behandlungsräumen kann für Begleitpersonen aus medizinischen, hygienischen oder organisatorischen Gründen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
(4) Die Praxis behält sich vor, Patientinnen und Patienten bei respektlosem, unangemessenem, störendem oder aggressivem Verhalten des Hauses zu verweisen, Behandlungen abzulehnen oder künftig keine weiteren Termine anzubieten.
(5) Das Mitbringen und der Verzehr von Speisen in den Praxisräumen ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet. In medizinisch begründeten Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden.
XV. Datenschutz und Schweigepflicht
(1) Die Praxis unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht.
(2) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.
(3) Soweit zur Terminorganisation, Kommunikation und Praxisverwaltung digitale Systeme eingesetzt werden, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
(4) Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten sind der Datenschutzerklärung der Praxis zu entnehmen.
XVI. Ablehnung von Behandlungen
(1) Die Praxis behält sich vor, Behandlungen abzulehnen, wenn medizinische, ethische, fachliche oder organisatorische Gründe gegen die Durchführung sprechen.
(2) Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Behandlung aus ärztlicher Sicht nicht indiziert ist, keine realistischen Behandlungsergebnisse zu erwarten sind, die Sicherheit der Patientin bzw. des Patienten nicht gewährleistet werden kann oder das für die Behandlung erforderliche Vertrauensverhältnis nicht besteht.
XVII. Medizinische Indikation und ärztliche Letztentscheidung
(1) Medizinische und ästhetische Behandlungen werden ausschließlich auf Grundlage einer individuellen ärztlichen Beurteilung durchgeführt.
(2) Auch wenn eine Patientin oder ein Patient eine bestimmte Behandlung ausdrücklich wünscht, entscheidet die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt im Einzelfall, ob die Behandlung medizinisch, fachlich und ethisch vertretbar ist.
(3) Die Praxis behält sich vor, eine Behandlung abzulehnen oder zu verschieben, wenn keine medizinisch oder ästhetisch sinnvolle Indikation besteht, ein unangemessenes oder unrealistisches Behandlungsergebnis zu erwarten wäre, medizinische Risiken bestehen oder berufsrechtliche oder ethische Gründe gegen die Durchführung sprechen.
(4) Ein Anspruch auf Durchführung einer bestimmten Behandlung besteht nicht.
(5) Die ärztliche Entscheidung dient dem Schutz der Gesundheit der Patientin bzw. des Patienten sowie der Einhaltung der ärztlichen Berufsordnung.
XVIII. Individuelle Ergebnisse und Darstellungen in Medien
(1) Ergebnisse ästhetischer Behandlungen sind stets individuell und können von Person zu Person unterschiedlich ausfallen.
(2) Fotografien, Darstellungen oder Beispiele von Behandlungsergebnissen – insbesondere in sozialen Medien, auf Internetseiten oder in Informationsmaterialien – dienen ausschließlich der Veranschaulichung möglicher Ergebnisse und erfolgen ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Heilmittelwerbegesetzes.
(3) Solche Darstellungen stellen keine Garantie für ein identisches oder vergleichbares Behandlungsergebnis dar.
(4) Die tatsächlichen Ergebnisse hängen unter anderem von individuellen anatomischen Voraussetzungen, dem Hautzustand, dem Stoffwechsel, der Regenerationsfähigkeit des Gewebes sowie vom individuellen Heilungsverlauf ab.
(5) Ein Anspruch auf ein bestimmtes Ergebnis, das sich an Bildern, Beispielen oder Behandlungen anderer Personen orientiert, besteht nicht.
XIX. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Behandlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Letzte Aktualisierung: März 2026
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